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Was mache ich, wenn ich ...
 
 
 

Stichwortverzeichnis :

Bauen

Einwohnergleichwert-Feststellung

Heirat

Hund-An- bzw. Abmeldung

Renten

Wohngeld/Mietzuschuss

Erteilen einer Bankeinzugsermächtigung

 

... bauen will?

1) Vorab empfehlen wir jedem Bauherrn, sich beim gemeindlichen Bauamt im Rathaus Kreuth
   
 (Tel. 08029/1833 oder 1834) zu erkundigen, welche Bestimmungen bei seinem Vorhaben insbe-
    sondere zu beachten sind.

    a) Wie ist das Baugrundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde dargestellt?

    b) Wie ist die Lage des Baugrundstückes zu beurteilen?

- Außenbereich?
- Innenbereich?
- existiert ein Bebauungsplan?

    c) Welche örtlichen Bauvorschriften gilt es zu beachten?

- Ortssatzung (Gestaltungssatzung)
- Bebauungsplan

    d) Ist die Erschließung (Straße, Trinkwasser, Abwasser (Einwohnergleichwerte), usw.) gesichert?

2) Besorgung eines amtlichen Lageplanes (Maßstab 1:1.000) beim Vermessungsamt in Miesbach, 
    Münchner Straße 1, 83714 Miesbach, Tel.: 08025/2826-0.

3) Beauftragung eines Architekten oder sonstigen Planungsberechtigten (z.B. Handwerksmeister) mit
    der gewünschten Planung.

4) Einreichung des Bauantrages (3 Mappen) bei der Gemeinde

5) Bauanträge werden in der Regel vom gemeindlichen Bauausschuss in öffentlicher Sitzung behandelt und
    anschließend je nach Art des Vorhabens mit der gemeindlichen Stellungnahme direkt oder über den
    Zweckverband zur Abwasserbeseitigung an die Baugenehmigungsbehörde, das Landratsamt Miesbach,
    weitergeleitet.

    Je nach Umfang des Antrages dauert es nach Eingang der Planung beim Landratsamt in der Regel zwischen
    4 - 10 Wochen bis zu einer Entscheidung.

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... meine Einwohnergleichwerte (EGW) festgestellt haben will?

Grundsätzliches:

Der EGW-Bestand richtet sich danach, wie ein Gebäude zum Stichtag 01.10.71 genutzt wurde. Hierbei werden jedoch nur die Personen bzw. Haushalte und Gästebetten zur Beurteilung herangezogen, die im Einwohnermeldeamt der Gemeinde gemeldet waren bzw. die Gästebetten, die im Jahr 1971 im gemeindlichen Gästezimmerverzeichnis aufgeführt waren oder durch die Vermieterkartei der Gemeinde nachgewiesen und vom Zweckverband anerkannt werden können.

Die Feststellung des EGW-Bestandes erfolgt über die Gemeinde durch den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung am Tegernsee mit Sitz in Gmund am Tegernsee (Rainmühle 30, 83703 Gmund am Tegernsee).

Antrag:

Beim gemeindlichen Bauamt ist ein formloser Antrag zu stellen. Antragsberechtigt ist der jeweilige Eigentümer eines Grundstückes.

Wurde das Gebäude zum Stichtag anders als baurechtlich genehmigt genutzt oder sind keine genehmigten Baupläne vorhanden, sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:

- Grundrisspläne sämtlicher Geschosse mit Eintragung der Nutzung im Oktober 1971 und 

- eine Flächenberechnung, getrennt für jede Wohneinheit.

Anerkannt können jedoch nur solche Eintragungen werden, die mit den Angaben der Gemeinde (Einwohnerkartei, Gästezimmerverzeichnis) übereinstimmen.

Seitens der Gemeinde wird der Antrag durch einen Auszug aus der gdl. Einwohnerkartei sowie ggf. mit Auszügen aus dem gemeindlichen Gästezimmerverzeichnis und der Vermieterkartei und genehmigten Bauplänen ergänzt und zur Bewertung an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung zur Feststellung des EGW-Bestandes übergeben.

Die Gemeinde stellt dem Antragsteller dann die Bewertung des Zweckverbandes zu.

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... einen Hund an- oder abmelden möchte?

Grundsätzlich können Anmeldungen oder Abmeldungen von Hunden im Steueramt auch telefonisch (08029/1843), per Telefax (08029/1841) oder per E-Mail (stindl@kreuth.de) vorgenommen werden.

Ein Hund wird hundesteuerpflichtig, wenn er mindestens 4 Monate alt ist und drei zusammenhängende Monate im laufenden Jahr gehalten wird.

Die Hundesteuer beträgt nach der derzeit gültigen Satzung

  • für den ersten  Hund     ?    50,00
  • für den zweiten Hund    ?  100,00
  • für den dritten  Hund     ?  150,00
  • für Einödhunde und Jagdhunde mit Prüfung  25,00

Als "Einöde" gelten nur die Ortsteile Wildbad Kreuth, Bayerwald, Glashütte und Stuben!

Beachte besonders: Alle im gleichen Haushalt gehaltenen Hunde werden zusammengezählt, auch wenn sie von verschiedenen Familienmitgliedern angemeldet werden.

Die Hundemarke wird zusammen mit dem Hundesteuerbescheid ausgegeben; sollte eine Hundemarke verloren gehen, kann eine Ersatzmarke angefordert werden, wenn der Hund in der Hundesteuerkartei geführt wird.

Im einzelnen sind für die Meldungen folgende Daten erforderlich:

  1. bei der Anmeldung eines Hundes:
  • Wer ist der Hundehalter (Name, Anschrift)?
  • bei welchem Anwesen wird der Hund gehalten?
  • welche Rasse hat das Tier ?
    (bei Mischlingen: überwiegende Rassen angeben)
  • auf welchen Namen hört der Hund?
  • um welche Art Hund (z.B. Jagdhund, Lawinenhund, Diensthund) handelt es sich?
  • welches Geschlecht (Rüde / Weibchen) hat der Hund?
  • wann war der Wurftag (falls bekannt)?
  • wie alt ist das Tier am Tag der Anmeldung?
  • seit wann wird der Hund vom Anmeldenden im Gemeindegebiet Kreuth gehalten?
  • von wem (z.B. Züchter) wurde der Hund beschafft?
  • von wo (Ort) wurde der Hund beschafft oder ggf. mitgebracht?
  • wurde im Anmeldejahr für den Hund bereits Hundesteuer entrichtet?
  • wo wurde die Hundesteuer bisher entrichtet?
  • wieviel Hundesteuer wurde im laufenden Jahr bereits entrichtet?
  • hat der Hund besondere Merkmale (Tätowierung, Marke etc.)?

     b.     bei der Abmeldung eines Hundes:

  • aus welchem Grund wird der Hund abgemeldet (z.B. Umzug, Tod des Tieres etc.)?
  • an wen wird der Hund ggf. abgegeben?
  • wird er weiter in der Gemeinde Kreuth gehalten?

Bitte beachten Sie, daß bei Abmeldung eines Hundes die Hundemarke wieder an die Gemeinde Kreuth zurückgegeben werden muss, damit der Hund aus der Kartei gestrichen werden kann.

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... Wohngeld (Mietzuschuss) beantragen will ?

Das Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt;
Wohngeld ist kein Almosen des Staates.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers.
Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Ob die Voraussetzungen für ein Wohngeld gegeben sind, hängt von 3 Faktoren ab:
-  der Zahl der zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
-  der Höhe des Familieneinkommens,
-  der Höhe der zuschussfähigen Miete, bzw. Belastung

Ein Antrag muss gestellt werden!

Den Antrag können Sie, bei uns, telefonisch ( Tel. 08029/1842), schriftlich (Rathaus Kreuth, Postfach 5, 83708 Kreuth) oder per E-Mail (wimmer@kreuth.de) anfordern.

Der Antrag muss im allgemeinen vom Haushaltsvorstand gestellt werden.
Der Termin der Antragstellung ist wichtig. Wohngeld wird nämlich in der Regel erst vom Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist, er wird an das Landratsamt Miesbach, zur Bearbeitung weitergeleitet.

Folgende Nachweise sind beizufügen:

a) Nachweise über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen:
    - bei Arbeitnehmern   Verdienstbescheinigungen ; 
    - bei Einkommensteuerpflichtigen Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid / 
       letzten Einkommensteuerbescheid/letzte Einkommensteuererklärung (soweit
      der Nachweis nicht durch Verdienstbescheinigungen zu erbringen ist);
    - bei Rentnern Rentenbescheide mit den jeweils letzten Änderungsmitteilungen;
       bei Empfängern von Unterhaltsleitungen  Nachweise über Art u. Höhe;
    - bei Arbeitslosen Bewilligungs- oder Leistungsbescheid über Arbeitlosengeld oder ?hilfe;
    - bei in Ausbildung befindlichen Personen Nachweise über Art u. Höhe (BaföG usw.);
    - Nachweise über sonstige Leistungen (z.B. Zins-, Mieteinnahmen, Leistungen Dritter ect.)
  

b) Nachweise über Miete:
    - Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarungen oder sonstige Bescheinigungen über das Mietverhältnis  und die
       Höhe der Miete
    - Mietquittungen
    - Nachweis über Untervermietung
    - bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung, Untervermietung oder sonstiger engeltlicher oder unentgeltlicher
      Überlassung von Wohnraum an Dritte: Wohnflächenberechnung

c) Sonstige Nachweise:
    - Nachweise über erhöhte Werbungskosten
    - Nachweise über die Erfüllung gesetzl. Unterhaltsverpflichtungen mit Angaben über Art und Höhe der
       Leistungen und der empfangsberechtigten Person
    - bei in Ausbildung befindlichen Personen Nachweise über Ausbildungsart  und ?ort
    - bei Schwerbehinderten Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
    - bei Pflegebedürftigen (in häusl.Pflege befindlich); Nachweis über die Pflegebedürftigkeit im Sinn des
      § 14 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches

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... heiraten will ?

Da es verschiedene Konstellationen für eine Anmeldung zur Eheschließung gibt, bitten wir Sie, sich an Ihr zuständiges Standesamt (Wohnort einer der Verlobten) zu wenden.
Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen gerne, für eine Auskunft, unter der Rufnummer 08029/1842, per E-Mail (wimmer@kreuth.de) oder zu einer persönlichen Vorsprache, zur Verfügung.

Dem Standesamt sollten Sie folgende Fragen beantworten können:

- Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit der Verlobten?
- Sind minderjährige Kinder vorhanden?
- Wann und wo haben die Eltern der Verlobten die Ehe geschlossen?

Wenn Sie die grundsätzlichen Fragen beantwortet haben, wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen, für eine Anmeldung der Eheschließung nötig sind und welche Behörde Ihnen die Urkunden/Bescheinigungen ausstellt.

Da die Beschaffung der Unterlagen oft Probleme bereitet, wäre es empfehlenswert, sich rechtzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.

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... Rente beantragen will ?

Es gibt folgende Renten:

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente wegen Alters
Rente wegen Todes
Rente wegen Alters nach Übergangsregelungen für das Beitrittsgebiet

Die Versicherten müssen, wenn sie eine Rente erhalten wollen, selbst einen Antrag stellen oder jemanden damit beauftragen.

Antragsberechtigt sind: Versicherte, Bevollmächtigte und Betreuer

Aus der Rentenversicherung werden Renten an Versicherte und nach deren Tod auch an die Hinterbliebenen gezahlt. Hierfür müssen aber bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.

Auskunft hierüber gibt ihnen der Versicherungsträger:

Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin (Postanschrift: DRV Bund, 10704 Berlin, Internet: Deutsche Rentenversicherung bzw. die Landesversicherungsanstalten (LVA) für verschiedene Bundesländer.

für unseren Gemeindebereich ist die Deutsche Renterversicherung Bayern Süd (Postanschrift DRV Bayern Süd, 81729 München) zuständig (Homepage).

Wenn sie, an die Versicherungsanstalt schreiben wollen und um Auskunft über ihr Versicherungszeiten bitten, geben sie bitte die Versicherungsnummer - soweit vorhanden - an.

Sollten Sie noch keine Vers.Nr. haben, teilen Sie bitte ihre Geburtsdaten, Geburtsort, den Geburtsnamen und die Staatsangehörigkeit mit.

Für Auskünfte, bzw. für Rat und Hilfe, stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 08029/1842, per E-Mail (wimmer@kreuth.de) oder im Rathaus, Zimmer 10, zur Verfügung.

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